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Buchhaltung

Zahlungsarten

Derzeit bieten wir nur die Zahlung mittels PayPal sowie per SEPA-Lastschrifteinzug (Basis-Lastschrift) an. Durch PayPal haben Sie die freie Wahl, wie Sie den Betrag später bei PayPal ausgleichen, z.B. mittels Bankkonto, Kreditkarte oder PayPal-Guthaben. Auch für Geschäftskunden ist PayPal übrigens nutzbar.

In Ausnahmefällen ist auch die Zahlung auf Rechnung für Schulen, Behörden sowie Großkunden (bei uns) möglich. Bitte kontaktieren Sie vor der Bestellung unseren Support und teilen uns den gewünschten Tarif und Ihre Anschrift mit. Eine Prüfung der Zahlungsoptionen und Rückmeldung erfolgt zeitnah.

PayPal

Grundsätzlich erfolgt die Zahlung per PayPal direkt während des Bestellprozesses. Sie werden am Ende der Bestellung auf die Seite von PayPal umgeleitet. Künftige Beträge werden dann automatisch Ihrem PayPal-Konto belastet.

Bitte senden Sie uns via PayPal keine unaufgeforderten Zahlungen, um Ihren Account bei uns ‘aufzuladen’, da wir keine Guthaben-Konten bei uns führen.

PayPal-Datenschutzgrundsätze
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full

SEPA-Lastschrift

Für die Zahlung per Lastschrift-Einzug (SEPA), benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes SEPA-Mandat. Dieses erhalten Sie während der Bestellung und im Kundenmenü angezeigt.

Alternativ verwenden Sie bitte das Dokument “SEPA-Lastschriftmandat” aus dem Formular-Center.

Unsere Gläubiger-ID: DE7301000002003645

Bankverbindung

Für Überweisungen/Zahlungen als Kunde mit Zahlungsart Rechnung (Ausnahmefall) verwenden Sie bitte die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.

Wann werden Rechnungen zur Zahlung fällig ?

Rechnungen sind mit Ausstellung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

Rücklastschriften / offene Posten

Im Falle, dass wir den Betrag nicht von Ihrem PayPal-Konto einziehen können oder keinen Zahlungseingang für Ihre Rechnung erhalten, werden Sie von uns per E-Mail informiert. Zahlungserinnerungen und Mahnungen erhalten Sie ausschließlich an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse, weshalb diese unbedingt aktuell zu halten ist.

Accountsperrung

Falls nach mehrmaliger Mahnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist und uns Ihrerseits keine Rückmeldung und individuelle Absprache vorliegt, sind wir gezwungen, Ihren Account zu sperren.
Die Möglichkeit der Weiterleitung der Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen oder unsere Rechtsanwälte behalten wir uns vor.

Auch aus anderen Gründen kann es zu einer vollständigen oder teilweisen Sperrung ihrer Leistungen kommen wie dem Verstoß gegen die AGB, z.B. durch wie Missbrauch (durch Dritte), eine Systemüberlastung o.ä.

MwSt-Senkung in 2020 - Allgemeine Informationen

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Maßnahmen des Konjunkturpakets zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen, eine befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020 vorzunehmen. Die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19% auf 16%.

Die konkrete Umsetzung erfordert allerdings eine umfangreiche Anpassung der IT-Systeme und erfolgt in Abhängigkeit des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens und weiteren Detaillierungen durch die zuständigen Ministerien und Behörden. Aus diesem Grund sind alle Aussagen zur Umsetzung als vorläufig zu betrachten.

Als Basis gilt das Schreiben zu den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 30.06.2020 – im speziellen die Kapitel 3.5 und 3.3.2 sowie die begleitenden Stellen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final.pdf

MwSt-Senkung in 2020 - Wann wird die MwSt. fällig, welcher Satz gilt?

Gemäß Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), bemisst sich die anwendbare Umsatzsteuer nach dem Ende der Abrechnungslaufzeit bei Dauerleistungen. Für die Berechnung der Mehrwertsteuer ist somit der Zeitpunkt ausschlaggebend (Leistungsdatum), zu welchem die Lieferung erfolgt bzw. eine Leistung durchgeführt wird oder wurde. Dienstleistungen gelten als erbracht, wenn eine teilbare Leistung vereinbart und erbracht wurde.
Bei SpaceHost werden überwiegend Monatspreise ausgewiesen und die Vertrags-Laufzeiten sowie Abrechnungszeiträume betragen zwischen 1, 3, 6 und 12 Monaten.

Beispiel – Tarif:
Sollte sich der auf der Rechnung angegeben Leistungsendzeitpunkt im Zeitraum vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2020 befinden, so wird der Tarif mit 16% Mehrwertsteuer ausgewiesen. Endet der Leistungsendzeitpunkt nach dem 31.12.2020 wird für diesen Tarif die MwSt. von 19% ausgewiesen.

Setup-/ Einrichtungsgebühr, Tarifwechsel:
Die Leistung wird bei Einrichtungsgebühren und/oder Tarif-Upgrades sofort erbracht. Diese Leistung wird daher mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen MwSt-Satz ausgewiesen. Im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 sind dies 16%.

Domain-Registrierung/Transfer:
Die sog. Hauptleistung wird am Tag der Registrierung bzw. des Transfer erbracht. Deshalb werden Domain-Registrierungen und Domain-Transfers im Zeitraum zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 mit einem MwSt-Satz von 16% ausgewiesen.

Domain-Verlängerung:
Bei einer Verlängerung handelt es sich um eine Dauerleistung. Damit ist der Endzeitpunkt der Leistung ausschlaggebend. Wird eine Domain im Zeitraum vom 01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2020 automatisch verlängert, so gelten 19%.

MwSt-Senkung in 2020 - Rechnungslegung, zusätzl. Hinweise

 – Sie werden für Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen zwei/mehrere Rechnungen erhalten. Eine Rechnung für Leistungen mit 19% und eine für Leistungen mit 16% MwSt.

 – Der reduzierte MwSt-Satz gilt nur für Leistungen welche regulär mit 19% deutscher Mehrwertsteuer berechnet werden und greift deshalb nicht für Kunden aus dem Ausland.

 – Der reduzierte MwSt-Satz gilt für bestimmte Leistungen welche im Leistungszeitraum zwischen Juli und Dezember 2020 liegen. (siehe Erläuterungen im Abschnitt “…Wann wird die MwSt. fällig…”)

 – Geschäftskunden erhalten Ihre Rechnung ebenfalls gemäß der oben genannten Bedingungen mit 16% MwSt ausgewiesen.

MwSt-Senkung in 2020 - Erhalte ich eine Korrekturrechnung?

Bereits ausgestellte Rechnungen waren zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung steuerlich korrekt. Auch sind diese von uns bereits bei der Finanzverwaltung mit 19% erklärt worden und diese entsprechend abgeführt.

Da der Aufwand den Nutzen pro Kunde bei weitem übersteigt, werden wir keine Korrekturen oder Änderungen vornehmen (auch nicht durch Gutschrift etc.). Dies gilt auch für gewerbliche Kunden (Geschäftskunden, Unternehmen, Organisationen u.a.).

Wir hoffen hier auf das Verständnis aller Kunden.

Konnten Sie finden, was Sie suchen? Unsere Support-Profis helfen Ihnen gerne persönlich weiter!